Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 24.04.2021 hat die REVG eine neue Regelung bezüglich der Maskenpflicht in den Bussen und an den Haltestellen getroffen.

Sobald der Sieben-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen 100 überschreitet, gilt eine
Maskenpflicht für FFP2- und KN95-Masken.

Medizinische Schutzmasken sind nicht mehr erlaubt.

 

Weitere Informationen und Verhaltensregeln stellt die REVG auf ihrer Homepage bereit.