Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, 19.04.2021 kehren wir zum Wechselunterricht zurück. Wir starten mit der B-Woche.
Es besteht eine Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen! An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal teil!
Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Negativtests einer anerkannten Teststelle die höchstens 48 Stunden alt sind können vorgelegt werden. Die Teilnahme am Selbsttest ist dann nicht nötig. Nicht getestete Personen werden vom Schulbetrieb ausgeschlossen! Es besteht dann kein Anspruch auf Distanzunterricht!
Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin.
Wir weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin und informieren das Gesundheitsamt.
Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-) Schulbetrieb ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Mucha